Energieausweise nach EnEV 2007
Seit 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 in Kraft getreten. In dieser werden Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bis auf wenige Ausnahmen zur Pflicht.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen:
- den Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs - (Bedarfsausweis) und
- den Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs -(Verbrauchsausweis)
Der Bedarfsausweis wird unabhängig vom Nutzerverhalten berechnet. Hierzu werden die Abmessungen und die Ausrichtung des Hauses, die Gebäudehülle sowie die Energietechnik erfasst. Nach vorgegebenen Regeln wird hieraus der Energiebedarf berechnet.
Der Verbrauchsausweis stellt den Energieverbrauch dar, wie er in den letzten 3 Jahren war. Das Nutzerverhalten und die Anzahl der Bewohner in den Wohnungen werden nicht berücksichtigt. d.h. bei energiesparender Wohnweise wie niedrige Raumtemperaturen oder längeren Abwesenheiten fällt das Ergebnis relativ gut aus. Raumtemperaturen über 21° und Fehler beim Lüftungsverhalten treiben den Energieverbrauch in die Höhe und verschlechtern dadurch das Ergebnis.
Wo liegen die Unterschiede zwischen den beiden Energieausweisen?
Der Bedarfsausweis wird unabhängig vom Nutzerverhalten berechnet. Hierzu werden die Abmessungen und die Ausrichtung des Hauses, die Gebäudehülle sowie die Anlagetechnik erfasst. Nach vorgegebenen Regeln, Gebäudetypologien und Kennwerten wird der Energiebedarf berechnet.
Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch der letzten 3 Jahren dokumentiert. Das Nutzerverhalten und die Anzahl der Bewohner in den Wohnungen werden hier berücksichtigt. D.h. bei energiesparender Wohnweise fällt das Ergebnis relativ gut aus, bei verschwenderischem Umgang mit der Heizenergie fällt das Ergebnis negativ aus. Der Betrachter kann also keine genauen Rückschlüsse auf den energetischen Zustand von Gebäude und Anlagetechnik machen.
Welcher Energieausweis für welches Gebäude? Die Ausweispflicht gilt ab dem 1. Januar 2009. Für Wohngebäude, die weniger als 5 Wohnungen haben und deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, dürfen ab dem 1.10.2008 keine günstigen Energieausweise nach dem Energieverbrauch (Verbrauchsausweise) nach § 19 EnEV 2007 mehr ausgestellt werden. Unbegrenzt dürfen weiterhin für folgende Gebäude Energieausweise auf der Grundlage des Verbrauchs (Verbrauchsausweise) ausgestellt werden:
alle Wohngebäude, deren Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde alle Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohnungen Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die bereits bei Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten
Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die durch spätere Änderungen mindestens auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurden.
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